hev | hardware engineering völkner
Inhaber: Holger Völkner
Elektrotechniker-Meister


Stand: 2026


01. GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen von hev - Hardware Engineering Völkner, insbesondere für Engineering-Leistungen, elektrotechnische Projektierung, Steuerungsbau, Automatisierungstechnik, E-CAD-Projektierung, Inbetriebnahmen, technische Dokumentationen sowie damit verbundene Lieferungen und Dienstleistungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


02. ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS
Angebote von hev sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, schriftliche Beauftragung oder Beginn der Leistungserbringung zustande. Zu Angeboten gehörende Unterlagen, Zeichnungen, Schaltpläne, Kalkulationen, Projektunterlagen und technische Dokumentationen bleiben Eigentum von hev und dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.


03. LEISTUNGSUMFANG
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
hev ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Technische Änderungen, die dem Stand der Technik entsprechen und die Funktion der Leistung nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.


04. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Freigaben, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.
Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung, unvollständige Angaben oder verspätete Freigaben entstehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Mehrkosten, die hierdurch entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.


05. ÄNDERUNGEN DES LEISTUNGSUMFANGS
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs nach Auftragserteilung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Zusätzliche Leistungen werden nach Aufwand oder gemäß gesondertem Angebot vergütet. Bereits erbrachte Planungs- und Engineering-Leistungen bleiben auch bei Projektabbruch vergütungspflichtig.


06. TERMINE UND FRISTEN
Angegebene Termine und Fristen gelten als voraussichtliche Termine, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. hev haftet nicht für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt, Materialengpässe, behördliche Maßnahmen, Lieferanten, Fremdgewerke oder sonstige nicht von hev zu vertretende Umstände verursacht werden. In diesen Fällen verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.


07. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei Projekten mit längerer Laufzeit ist hev berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu berechnen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.


08. ABNAHME
Soweit die Leistung einer Abnahme bedarf, hat der Auftraggeber diese unverzüglich nach Fertigstellung durchzuführen. Erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Fertigstellungsanzeige keine schriftliche Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen. Die Inbetriebnahme, produktive Nutzung oder Weiterverarbeitung von Projektergebnissen gilt ebenfalls als Abnahme.


09. NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE
Sämtliche von hev erstellten Unterlagen, Schaltpläne, Stromlaufpläne, E-CAD-Projekte, Zeichnungen, Dokumentationen, Stücklisten, Berechnungen und sonstigen Projektunterlagen unterliegen dem Urheberrecht. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck. Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Projektumfangs bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von hev.


10. SOFTWARE UND PROGRAMMIERLEISTUNGEN
Soweit hev Software, SPS-Programme, Visualisierungen, Parametrierungen oder vergleichbare digitale Leistungen erstellt, verbleiben sämtliche Urheberrechte bei hev bzw. beim jeweiligen Rechteinhaber. Der Auftraggeber erhält die Nutzungsrechte ausschließlich im vereinbarten Umfang. Eine Weitergabe von Quellcodes, Projektdateien oder Entwicklungsunterlagen erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.


11. GEWÄHRLEISTUNG
hev erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und dem jeweiligen Stand der Technik. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. hev ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.


12. HAFTUNG
hev haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


13. TECHNISCHE INFORMATIONEN
Technische Auskünfte, Empfehlungen, Berechnungen und Hinweise erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie entbinden den Auftraggeber jedoch nicht von der eigenen Prüfung der Eignung für den jeweiligen Anwendungsfall. Eine Haftung für Entscheidungen, die ausschließlich auf Grundlage solcher Informationen getroffen werden, wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


14. DATENSCHUTZ
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), verarbeitet. Weitere Informationen zur Art, zum Umfang und zum Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung.


15. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist, soweit gesetzlich zulässig, Wesel.


16. VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG
Holger Völkner ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.